Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich die Kanzlei am besten kontaktieren?
Am besten rufen Sie uns während unserer Geschäftszeiten in der Kanzlei an oder schreiben uns eine E-Mail.
Die dafür nötigen Informationen
finden Sie auf unserer Kontaktseite.
Brauche ich einen Anwalt?
Wenn Sie sich diese Frage stellen, ist die Antwort wahrscheinlich Ja!
Die Beauftragung eines Anwalts bei Rechtsangelegenheiten ist immer sinnvoll und je früher Sie uns einschalten, desto weniger besteht die Gefahr
eines Rechtsverlusts. Einen Anwalt bei Konflikten einzuschalten ist genauso normal, wie einen Elektriker zu beauftragen, um Stromkabel zu verlegen.
Rechtskundigkeit ist unsere Stärke und wir wollen das Beste für Sie erreichen.
Welche Unterlagen sollte ich zur Erstberatung mitbringen?
Bringen Sie alle Unterlagen mit, die mit dem Fall zu tun haben: Sämtlichen Schriftwechsel, Verträge, Versicherungsverträge, Gutachten oder
sonstiges. Am besten schicken Sie diese bereits vor dem Erstgespräch an uns, gerne per E-Mail, damit wir uns einen Überblick verschaffen können.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Das kann von Fall zu Fall variieren. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann das Verfahren bereits 6–9 Monate nach Einreichung des Antrags
abgeschlossen sein. Bei einer streitigen Scheidung kann es sich jedoch auch auf Jahre ziehen. Bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann,
müssen die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben, das sogenannte Trennungsjahr.
Wie wird Unterhalt bestimmt?
Bei der Bestimmung des Unterhalts wird nicht nur auf die Versorgung des Unterhaltsberechtigten geachtet, sondern auch darauf,
dass der Zahlungspflichtige sich weiterhin selbst versorgen kann. Die Gerichte in Schleswig-Holstein orientieren sich
dabei an den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien
des Schleswig-Holsteinisches OLG.
Ab wann muss ich mit welchen Kosten rechnen?
Kosten entstehen, sobald Sie sich den Rat eines Anwalts einholen. Ihn nicht einzuholen kann deutlich teurer werden.
Mehr Informationen über die entstehenden Kosten finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.
Was kann ich machen, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?
Der Staat gewährt Beratungshilfe für außergerichtliche Anwaltstätigkeiten und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe für gerichtliche Verfahren.
Informationen vorab können Sie im Internet auf den
Justiz-Seiten der Bundesländer nachlesen (Link zur Seite des Landes SH).
Für weitergehende Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.