Im Bereich Arbeitsrecht vertreten wir die Interessen von Arbeitgebern und von Arbeitnehmern.
- Kündigungsschutzverfahren wegen betriebsbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen
- Änderungskündigungen
- Aufhebungsverträge
- Abmahnungen
- Überprüfung von Arbeitsverträgen/Arbeitszeugnissen
- Durchsetzung von ausstehenden Lohn- und Gehaltszahlungen
- Vergütung von restlichen Urlaubsansprüchen und Überstunden
- etc.
Wir streben als Erstes eine außergerichtliche Einigung für Sie an. Wenn es nicht möglich ist, eine Einigung zu erzielen, vertreten wir Ihre Interessen mit allem Nachdruck vor Gericht.